Sie, Ihr Kind oder eine Ihnen nahestehende Person wurde Opfer einer Straftat?
Die deutsche Strafprozessordnung erlaubt es Opfern bestimmter Straftaten
(s. § 395 StPO), insbesondere bei Sexualstrafdelikten, sich einem Strafprozess als Nebenkläger/ -in anzuschließen.
Sie überlegen, Strafantrag gegen den Täter zu stellen?
Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich dem Prozess als Nebenkläger/ -in anschließen möchten?
Sie möchten zunächst in Erfahrung bringen, was auf Sie als Nebenkläger/ -in in einem Prozess zukommt?
Ich berate Sie als Rechtsanwältin kompetent und zuverlässig auf dem Gebiet der Nebenklage und Opfervertretung. Ich beantworte all Ihre Fragen ausführlich in einem Beratungsgespräch in meiner Kanzlei.
Sie möchten sich dem Prozess als Nebenkläger/-in anschließen?
Ich vertrete Sie als Rechtsanwältin bereits im Ermittlungsverfahren, begleite Sie zu Vernehmungen bei der Polizei und sorge während des Gerichtsprozesses dafür, dass Ihre Rechte als Opfer im Strafprozess gegen den Täter gewahrt werden.
Ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht! Alles, was Sie mir anvertrauen, ist von dieser Schweigepflicht umfasst.
Rufen Sie an, um einen kurzfristigen Termin in meiner Kanzlei in Hamburg zu vereinbaren.