GEWALTSCHUTZ

 

Ich berate und vertrete Sie gerichtlich auf dem Gebiet des Gewaltschutzgesetzes.

 

Das Gewaltschutzgesetz dient zum Schutz vor weiterer Gewalt und Nachstellung.

 

Lassen Sie sich vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz anwaltlich beraten, um einen optimalen Schutz für sich gerichtlich zu erwirken. Gern stelle ich diesen Antrag auch für Sie bei dem für Sie zuständigen Familiengericht.

 

 

Kanzlei

 

Osterstraße 116

1. Stock

20259 Hamburg- Eimsbüttel

 

 

Tel  040 500 49 805

Fax 040 500 49 806

 

WIR SIND IM JANUAR 2024 UMGEZOGEN!

 

Kontakt

 

Termine nach Vereinbarung unter 

040 500 49 805

 

oder nutzen Sie das

Kontaktformular

Druckversion | Sitemap
© 2024 Rechtsanwältin Anne-Kristin Kellner- Kanzlei für Strafrecht & Nebenklage, Verkehrsrecht