Ich berate und vertrete Sie gerichtlich auf dem Gebiet des Gewaltschutzgesetzes.
Das Gewaltschutzgesetz dient zum Schutz vor weiterer Gewalt und Nachstellung.
Lassen Sie sich vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz anwaltlich beraten, um einen optimalen Schutz für sich gerichtlich zu erwirken. Gern stelle ich diesen Antrag auch für Sie bei dem für Sie zuständigen Familiengericht.