STRAFRECHT & JUGENDSTRAFRECHT

Es ist äußerst wichtig, bereits im Ermittlungsverfahren anwaltlich gut vertreten zu sein.

Eine schlechte oder keine Verteidigung im Ermittlungsverfahren hat meist katastrophale Auswirkungen auf den Strafprozess.

 

 

  • Gegen Sie oder eine Ihnen nahestehende Person wurde ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet? 
  • Sie haben eine Vorladung als Zeuge oder Beschuldigter von der Polizei erhalten?
  • Sie haben eine Straftat begangen und fürchten nun strafrechtliche Konsequenzen?
  • Gegen Sie wurde bereits Anklage erhoben?
  • Es droht die Verhaftung oder die Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten?

 

Ich berate und verteidige Sie auf den Gebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht. 

 

Als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin bin ich an die berufliche Schweigepflicht gebunden. 

 

Durchsuchung? Vorläufige Festnahme? Verhaftung? Untersuchungshaft?

Sie erreichen mich in strafrechtlichen Notfällen 24 Stunden unter 01704420030!

 

Rufen Sie an, um einen kurzfristigen Termin in meiner Kanzlei in Hamburg zu vereinbaren.

 

Mein Tipp: Kontaktieren Sie immer zunächst eine Strafverteidigerin oder Strafverteidiger, bevor Sie eine Aussage machen!

Sie müssen sich gegenüber der Polizei nicht äußern! Schweigen ist Gold!

 

 

Kanzlei

 

Osterstraße 116

1. Stock

20259 Hamburg- Eimsbüttel

 

 

Tel  040 500 49 805

Fax 040 500 49 806

 

WIR SIND IM JANUAR 2024 UMGEZOGEN!

 

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Termine nach Vereinbarung unter 

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© 2024 Rechtsanwältin Anne-Kristin Kellner- Kanzlei für Strafrecht & Nebenklage, Verkehrsrecht