Gern berate ich Sie zu allen rechtlichen Fragen
rund um das Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Ich vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich
als Rechtsanwältin bei
- Verkehrsunfällen
- der Auseinandersetzung mit Ihrer bzw. der gegnerischen Versicherung
- der Unfallabwicklung
- Schmerzensgeldansprüchen
- sonstigen Ansprüchen.
Ich vertrete Sie als
Strafverteidigerin gerichtlich in Ihrem Verfahren wegen
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstößen
- Abstandsunterschreitungen
- Handyverstößen am Steuer
- sonstigen OWi-Verfahren.
Ich vertrete Sie außerdem
gerichtlich in Ihrem strafrechtlichen Verfahren wegen
- Gefährdung des
Straßenverkehrs
- fahrlässige
Körperverletzung
- Trunkenheit im
Verkehr
- unerlaubtem Entfernen vom
Unfallort
- Nötigung im
Straßenverkehr
- gefährlichen Eingriffen in den
Straßenverkehr
- sonstiger
Delikte.
Rufen Sie an, um einen kurzfristigen Termin in meiner Kanzlei in Hamburg zu
vereinbaren.